SalonQueen Systems GmbH – SaaS-Leistungen für Unternehmer (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Salonqueen Systems GmbH, Amtsgericht München, HRB 309848 (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung der SaaS-Plattform salonqueen.ai und damit verbundener Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Das Angebot des Anbieters richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand, Einsatz von Drittanbietern
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugang zu der über das Internet bereitgestellten SaaS-Plattform „salonqueen.ai“. Die Plattform kann, abhängig vom gewählten Tarif und dem aktuellen Funktionsstand, insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Kundenkontakten, Terminen, Buchungen, Kommunikation, Marketing-Automation, Zahlungsvorgängen sowie Auswertungen umfassen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif, der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Informationen auf der Website des Anbieters. Ergänzende Leistungen (z. B. Setup, Individualkonfiguration, Trainings, Beratung) werden gesondert vereinbart und vergütet.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ganz oder teilweise unter Einsatz von Dritt- und Subdienstleistern, insbesondere im Bereich Hosting, Plattform-Infrastruktur, Kommunikationsversand, Zahlungsabwicklung, Kassensicherung und KI-Leistungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Bereitstellung der Plattform wesentlich auf Leistungen solcher Drittanbieter beruht.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Dritt- und Subdienstleister jederzeit nach eigenem Ermessen zu wechseln, zu ergänzen oder durch andere zu ersetzen, sofern hierdurch der vertragsgemäße Kernleistungsumfang für den Kunden nicht wesentlich eingeschränkt wird. Ein Anspruch des Kunden auf Einsatz bestimmter Drittanbieter oder auf eine bestimmte technische Umsetzung besteht nicht.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen hinzuzufügen, zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen angezeigt ist oder auf Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern zurückgeht. Bei nicht nur unwesentlichen Funktionseinschränkungen wird der Anbieter den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform informieren; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderung zu.
(6) Der Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums bzw. die öffentliche Internet-Schnittstelle des Anbieters oder des vom Anbieter eingesetzten Infrastrukturdienstleisters. Die Internetverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und dem Kunden ist nicht Leistungsgegenstand.
(7) Der Anbieter schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Terminen, Leads, Buchungen, Umsätzen oder Conversion-Raten. Der Anbieter schuldet keine durchgehende Abrufbarkeit bestimmter Einzelfunktionen, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindliche Service-Level zugesagt wurden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Bestellung oder Buchung eines Tarifs (online, schriftlich oder in Textform) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Anbieters zustande, die in Textform, durch Freischaltung des Kundenaccounts oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen kann.
(3) Der Kunde sichert zu, dass alle im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Änderungen dieser Daten teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich mit.
§ 4 Vergütung, Preise
(1) Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Setup-Gebühr, einer monatlichen Grundgebühr, nutzungsbasierten Entgelten sowie gegebenenfalls Entgelten für gesondert gebuchte Zusatzmodule (z. B. Kassenmodul, Langzeitarchivierung) zusammen. Die Höhe der jeweiligen Beträge ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif bzw. Modul und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.
(2) Die einmalige Setup-Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig und vergütet die Einrichtung des Kundenaccounts einschließlich Grundkonfiguration, Einrichtung der Basisworkflows und initialer Bereitstellung der Plattform für den Kunden. Die Setup-Gebühr wird im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht anteilig erstattet.
(3) Die monatliche Grundgebühr sowie etwaige monatliche Entgelte für Zusatzmodule vergüten die laufende Bereitstellung der Plattform bzw. des jeweiligen Moduls und sind monatlich im Voraus zu zahlen.
(4) Nutzungsbasierte Entgelte fallen für die Inanspruchnahme bestimmter verbrauchsabhängiger Leistungen an, insbesondere für den Versand von E-Mails, SMS, Sprach- und Messaging-Nachrichten, für KI- und Automationsnutzung, für zusätzliche Speicherkapazität, für Transaktionsvolumen im Kassenmodul sowie für weitere in der Preisliste ausgewiesene Nutzungsarten. Nutzungsbasierte Entgelte werden auf Grundlage der vom Anbieter und seinen eingesetzten Dienstleistern protokollierten Nutzung abgerechnet und sind monatlich nachschüssig zu zahlen.
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die jeweils einschlägigen steuerlichen Regelungen; Kunden außerhalb Deutschlands sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. weitere steuerlich relevante Angaben mitzuteilen.
(6) Der Anbieter stellt dem Kunden Nutzungsabrechnungen in elektronischer Form zur Verfügung. Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung in Textform geltend zu machen; andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden auf die Bedeutung seines Schweigens in der Abrechnung gesondert hinweisen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge einseitig anzupassen, wenn sich seine Kosten für die Leistungserbringung wesentlich verändern, insbesondere durch Preiserhöhungen eingesetzter Dritt- und Subdienstleister, Veränderungen von Infrastruktur- oder Lizenzkosten, geänderte gesetzliche Abgaben oder inflationsbedingte Kostensteigerungen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung in Textform zu kündigen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Eine unveränderte Weiternutzung der Plattform nach Wirksamwerden gilt als Zustimmung zur Preiserhöhung.
(8) Bei nutzungsbasierten Entgelten, die der Anbieter an seine Dritt- und Subdienstleister weiterleitet, ist der Anbieter berechtigt, Preiserhöhungen dieser Dienstleister mit einer verkürzten Ankündigungsfrist von 14 Tagen an den Kunden weiterzugeben.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen erfolgen grundsätzlich per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über einen vom Anbieter eingebundenen Zahlungsdienstleister. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierfür die erforderlichen Mandate bzw. Zahlungsinformationen.
(2) Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, sofern nicht SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform nach vorheriger Androhung in Textform und angemessener Fristsetzung zu sperren, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperre fort.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Drittanbieter-Ausfälle
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,0 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt gemäß § 2 Abs. 6. Bei der angestrebten Verfügbarkeit handelt es sich um einen Zielwert, nicht um eine rechtsverbindliche Zusicherung, sofern nicht im Einzelvertrag eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) getroffen wurde.
(2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind insbesondere:
Zeiten geplanter Wartungsarbeiten
Zeiten höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen sowie von Streiks und Aussperrungen
Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen von Leistungen eingesetzter Dritt- und Subdienstleister (insbesondere Hosting-, Plattform-, Kommunikations-, KI-, Kassensicherungs- und Zahlungsdienstleister), soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat
Störungen des Internets oder anderer öffentlicher Kommunikationsnetze außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters
Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Anbieters oder eingesetzter Drittanbieter trotz angemessener Schutzmaßnahmen
Ausfälle aufgrund von Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden oder fehlerhafter Nutzung durch den Kunden
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden in angemessener Weise angekündigt. Notwendige, nicht planbare Wartungsarbeiten kann der Anbieter jederzeit vornehmen.
(4) Bei Störungen oder Ausfällen, die auf Dritt- und Subdienstleister zurückgehen, wird der Anbieter im Rahmen des Zumutbaren auf eine zügige Behebung hinwirken. Über die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Drittanbieter hinaus schuldet der Anbieter keine weitergehenden Leistungen; eine Haftung für solche Ausfälle richtet sich ausschließlich nach § 12.
(5) Wesentliche Störungen oder Einstellungen bei eingesetzten Dritt- und Subdienstleistern, die eine Anpassung der Leistungen erforderlich machen, gelten als Fall der Leistungsänderung gemäß § 2 Abs. 5.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm eingestellten, hochgeladenen oder über die Plattform versendeten Inhalte sowie für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen gegenüber Dritten, insbesondere:
Einholung erforderlicher Einwilligungen nach DSGVO, insbesondere für Werbung, Newsletter, SMS- und Messaging-Versand
Einhaltung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere §§ 7, 7a UWG (Einwilligung in Werbeanrufe, Werbe-E-Mails, Werbe-SMS)
Einhaltung des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), insbesondere im Hinblick auf Cookies und vergleichbare Technologien
Einhaltung steuer- und handelsrechtlicher Vorgaben, insbesondere Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, GoBD, KassenSichV, § 146a AO (Belegausgabepflicht)
Erfüllung sämtlicher Informationspflichten gegenüber eigenen Endkunden
Einhaltung der Nutzungsrichtlinien und Acceptable Use Policies der vom Anbieter eingesetzten Dritt- und Subdienstleister, soweit dem Kunden diese mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die auf der Plattform gespeicherten und verarbeiteten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Er haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern ihn insoweit ein Verschulden trifft.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:
Versand von unerwünschter Werbung (Spam)
Versand rechtswidriger, beleidigender, jugendgefährdender oder irreführender Inhalte
Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen oder die Plattform oder eingesetzte Drittsysteme zu überlasten
Reverse Engineering, Dekompilierung oder das Erstellen abgeleiteter Werke
Weitervermarktung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung der Plattform an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters
Nutzung der Plattform zum Aufbau eines mit dem Anbieter konkurrierenden Dienstes
(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Pflichtverletzungen nach diesem Paragrafen den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren und den Kunden zur Stellungnahme aufzufordern. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Gleiches gilt, wenn eingesetzte Dritt- und Subdienstleister die Nutzung durch den Kunden aufgrund von Pflichtverletzungen sperren oder einschränken.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden beruhen. Dies umfasst auch Ansprüche, die von eingesetzten Dritt- und Subdienstleistern des Anbieters wegen Pflichtverletzungen des Kunden geltend gemacht werden, sowie die Kosten angemessener Rechtsverteidigung.
§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags.
(2) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen und die Einholung erforderlicher Einwilligungen.
(3) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Sub-Auftragsverarbeiter ein, auch mit Sitz außerhalb der EU/des EWR. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Sub-Auftragsverarbeiter und einer etwaigen Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und einschlägiger Angemessenheitsbeschlüsse) im Rahmen des AVV zu. Eine aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Eigene Datenverarbeitungen des Anbieters (insbesondere zur Vertragsabwicklung, Abrechnung und Sicherheit) regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 9 Kassen- und TSE-Modul, KassenSichV-Compliance
(1) Als optionales, gesondert zu buchendes Zusatzmodul (nachfolgend „Kassenmodul“) stellt der Anbieter dem Kunden Funktionen zur Erfassung, Dokumentation und Absicherung von Kassenvorgängen zur Verfügung. Das Kassenmodul umfasst insbesondere die technische Anbindung an eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eines Drittanbieters, die Erzeugung signierter Belege, die Protokollierung von Kassenvorgängen sowie die Bereitstellung von Exportfunktionen im DSFinV-K-Format.
(2) Der Anbieter schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung des Kassenmoduls in einer dem Stand der Technik entsprechenden, auf die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ausgerichteten Ausführung, einschließlich der Anbindung an eine vom Drittanbieter zertifizierte TSE. Der Anbieter schuldet nicht:
die steuer- und handelsrechtliche Beurteilung einzelner Kassenvorgänge, Buchungen oder Geschäftsvorfälle
die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der vom Kunden in das Kassenmodul eingegebenen Daten und gewählten Konfigurationen
die steuerrechtliche Anerkennung der mit dem Kassenmodul erzeugten Aufzeichnungen und Belege im Einzelfall durch die Finanzverwaltung
eine bestimmte Auslegung der KassenSichV, GoBD, AO oder sonstiger steuerrechtlicher Vorschriften durch Behörden oder Gerichte
die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit der vom Kunden vorzunehmenden Belegausgabe (§ 146a Abs. 2 AO)
(3) Die Bewerbung des Kassenmoduls als „KassenSichV-konform“ oder mit vergleichbaren Formulierungen bezieht sich ausschließlich auf die technische Ausrichtung und Zertifizierung der eingesetzten TSE sowie die technische Umsetzung der Anforderungen an eine elektronische Aufzeichnung im Sinne der KassenSichV. Eine solche Bewerbung stellt keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 443 BGB, § 276 Abs. 1 S. 1 BGB dar und begründet keine Einstandspflicht des Anbieters für die steuerrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Kunden. Garantien gibt der Anbieter nur ab, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet sind.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher steuer-, handels- und kassenrechtlicher Pflichten allein verantwortlich, insbesondere:
Einhaltung der Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten nach §§ 140 ff. AO, insbesondere § 147 AO (10-jährige Aufbewahrung)
Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
Einhaltung der Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO (Bonpflicht), einschließlich der Sicherstellung einer funktionsfähigen Ausgabemöglichkeit
Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems und der TSE gemäß § 146a Abs. 4 AO
korrekte Erfassung, Kategorisierung und Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle
ordnungsgemäße Durchführung von Kassenabschlüssen, Stornierungen, Trainings- und Übungsbuchungen
Vorhalten eines Ausfallverfahrens für den Fall technischer Störungen (offene Ladenkasse, Nachsignierung), insbesondere zur Sicherstellung der Belegausgabe
rechtzeitige Reaktion auf Warnhinweise des Kassenmoduls (z. B. TSE-Ablauf, Zertifikatserneuerung, Signaturfehler)
(5) Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch monatlich, DSFinV-K-Exporte und Sicherungen seiner Kassendaten vorzunehmen und diese außerhalb der Plattform GoBD-konform zu archivieren. Der Anbieter bietet als kostenpflichtiges Zusatzmodul eine Langzeitarchivierung der Kassendaten an, die eine Aufbewahrung nach § 147 AO (10 Jahre) ermöglicht; die Inanspruchnahme dieses Moduls entbindet den Kunden nicht von seiner eigenen steuerrechtlichen Verantwortung und Prüfungspflicht.
(6) Ohne Buchung des Langzeitarchivierungs-Moduls werden Kassendaten nach den allgemeinen Regelungen dieser AGB (§ 14 Abs. 4) behandelt. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde in diesem Fall verpflichtet ist, vor Vertragsende sämtliche Kassendaten in GoBD-konformer Form zu exportieren und eigenverantwortlich aufzubewahren. Eine Wiederherstellungspflicht nach Löschung besteht nicht.
(7) Bei Störungen oder Ausfällen des Kassenmoduls, der TSE oder der zugrunde liegenden Drittanbieter-Infrastruktur ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich in sein Ausfallverfahren zu wechseln und die nach KassenSichV erforderlichen Schritte (z. B. Dokumentation der Ausfallzeit, Nachsignierung, offene Ladenkasse) eigenverantwortlich durchzuführen.
(8) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Bußgeldern, Säumniszuschlägen, Hinzuschätzungen, Steuermehrbelastungen und sonstigen Nachteilen frei, die dem Kunden aus einer steuerlichen Außenprüfung, Kassen-Nachschau oder sonstigen Maßnahmen der Finanzverwaltung entstehen, soweit diese auf einer Verletzung von Pflichten nach Abs. 4 bis 7 oder auf einer vom Kunden gewählten Konfiguration oder Nutzung des Kassenmoduls beruhen und nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters. Die Freistellung umfasst auch die Kosten angemessener Rechts- und Steuerberatung.
(9) Die Haftung des Anbieters im Zusammenhang mit dem Kassenmodul richtet sich im Übrigen nach § 12. Die Haftung für steuerliche Schäden (Hinzuschätzungen, Bußgelder, Säumniszuschläge, Mehrsteuern) ist auch bei Vorliegen einer Pflichtverletzung des Anbieters ausgeschlossen, soweit diese Schäden durch eine zumutbare Mitwirkung des Kunden (insbesondere regelmäßigen Export und Prüfung der Kassendaten gemäß Abs. 5) hätten vermieden werden können.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Sämtliche über dieses Nutzungsrecht hinausgehende Rechte an der Plattform, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. bei dessen Lizenzgebern und Drittanbietern. Die Nutzung der Plattform vermittelt dem Kunden keine Rechte an zugrunde liegenden Technologien, Softwarekomponenten oder Marken von Dritt- und Subdienstleistern des Anbieters.
(3) An den vom Kunden eingestellten Inhalten (Kundendaten) behält der Kunde sämtliche Rechte. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang an eingesetzte Dritt- und Subdienstleister zu übertragen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, aus der Plattformnutzung aggregierte, anonymisierte Daten zu gewinnen und für die Verbesserung seiner Leistungen, für Statistiken und Benchmarks zu verwenden, sofern ein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne betroffene Personen ausgeschlossen ist.
§ 11 Gewährleistung
(1) Die Plattform wird dem Kunden in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung überlassen. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Da der Leistungsumfang technisch von Dritt- und Subdienstleistern abhängt, gilt die Leistungsbeschreibung als erfüllt, soweit der Anbieter den aus Drittanbieter-Leistungen resultierenden Funktionsumfang in zumutbarer Weise an seine Kunden weiterreicht.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(3) Mängel sind vom Kunden unverzüglich in Textform anzuzeigen und in nachvollziehbarer Form zu beschreiben. Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Soweit ein Mangel auf einen Dritt- oder Subdienstleister zurückzuführen ist, beschränkt sich die Pflicht des Anbieters auf die Weiterleitung und zumutbare Eskalation der Mängelmeldung an den betreffenden Dienstleister.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse und -behebung mitzuwirken, insbesondere Fehlermeldungen reproduzierbar zu dokumentieren.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den geringeren der folgenden Beträge: (a) die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Grundgebühren und Modulgebühren (ohne Setup-Gebühren und ohne nutzungsbasierte Entgelte, die der Anbieter an Dritt- und Subdienstleister weiterleitet) oder (b) 10.000 Euro pro Schadensfall und insgesamt 25.000 Euro pro Vertragsjahr.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien. Garantien gibt der Anbieter nur ab, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet sind. Insbesondere stellen Leistungsbeschreibungen, Produktbewerbungen, Feature-Listen und technische Spezifikationen keine Garantien im Rechtssinne dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(5) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, entgangene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Reputationsschäden, soweit keine Haftung gemäß Abs. 1 besteht.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf Leistungen, Ausfällen, Störungen, Änderungen, Einstellungen oder Fehlern eingesetzter Dritt- und Subdienstleister beruhen, soweit ihn kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Änderungen von Funktionsumfang, Preisen oder Nutzungsbedingungen von Dritt- und Subdienstleistern. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
(7) Die Haftung für steuerliche Schäden im Zusammenhang mit dem Kassenmodul richtet sich ergänzend nach § 9.
(8) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich zu sichern, insbesondere durch Export über die hierfür vom Anbieter bereitgestellten Funktionen, soweit der Anbieter keine entsprechende Backup-Leistung ausdrücklich geschuldet hat. Für Kassendaten gilt ergänzend § 9.
(9) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Höhere Gewalt, Leistungseinstellung durch Dritte
(1) Der Anbieter ist für die Dauer und im Umfang von den Pflichten zur Leistungserbringung befreit, soweit er durch höhere Gewalt an der Leistungserbringung gehindert wird. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen.
(2) Der vorstehenden höheren Gewalt stehen gleich: wesentliche Leistungsstörungen, Preisanpassungen, Änderungen von Nutzungsbedingungen, Leistungseinstellungen oder der Entzug von Zugängen bei vom Anbieter eingesetzten Dritt- oder Subdienstleistern, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die trotz zumutbarer Bemühungen nicht durch einen anderen Dienstleister ersetzt werden können.
(3) Bei Vorliegen eines solchen Ereignisses wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Textform informieren. Dauert die Leistungsstörung länger als 30 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Übrigen werden bereits im Voraus gezahlte, aber aufgrund des Ereignisses nicht mehr erbringbare Leistungen zeitanteilig zurückerstattet.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Gesondert gebuchte Zusatzmodule (z. B. Kassenmodul, Langzeitarchivierung) können unabhängig vom Hauptvertrag zu denselben Fristen gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug des Kunden mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsgebühren oder einem Betrag, der zwei Monatsgebühren erreicht
erheblichen oder wiederholten Verstößen des Kunden gegen § 7 oder § 9 dieser AGB
Sperrung, Einschränkung oder Beendigung der Nutzung durch einen vom Anbieter eingesetzten Dritt- oder Subdienstleister aufgrund von Pflichtverletzungen oder Risikoerwägungen hinsichtlich des Kunden
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines entsprechenden Antrags mangels Masse
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(4) Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Kunden zur Plattform gesperrt. Der Anbieter stellt dem Kunden seine Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsende in einem gängigen elektronischen Format zum Export zur Verfügung, soweit der Kunde dies nicht bereits selbst über die Plattform-Exportfunktionen vorgenommen hat. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine Langzeitarchivierung gemäß § 9 Abs. 5 gesondert vereinbart wurde. Für Kassendaten gelten ergänzend die Regelungen in § 9.
§ 15 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Gegebenheiten, geänderter Anforderungen eingesetzter Dritt- und Subdienstleister oder einer Änderung des Leistungsangebots, erforderlich ist und die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen ausdrücklich hinweisen.
(3) Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen von Umstrukturierungen oder Unternehmensübertragungen auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht binnen vier Wochen nach Mitteilung der Übertragung.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Textformerfordernis.
Stand: April 2026
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